Universitäten

Vollständiger Leitfaden zur Zulassung an der ETH Zürich: Strategien, Anforderungen und Perspektiven für internationale und ansässige Bewerber

Vollständiger Leitfaden zur Zulassung an der ETH Zürich: Strategien, Anforderungen und Perspektiven für internationale und ansässige Bewerber

Foto: ETH Material Hub

1. Einleitung: Die ETH Zürich im globalen akademischen Kontext

Die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich) nimmt in der globalen Hochschullandschaft eine Sonderstellung ein. Sie fungiert nicht nur als das akademische Aushängeschild der Schweiz, sondern hat sich als eine der weltweit führenden Institutionen für Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Architektur und Mathematik etabliert. Gemäß den QS World University Rankings 2026 belegt die ETH Zürich den siebten Platz weltweit und verteidigt damit ihre Position als beste Universität Kontinentaleuropas. Diese Platzierung ist kein kurzfristiges Phänomen, sondern das Resultat einer über elf Jahre andauernden Konsolidierung in der globalen Top-Ten-Gruppe, in der sie oft als einzige nicht-angelsächsische Universität vertreten ist.

Die Attraktivität der ETH Zürich beruht auf einer einzigartigen Kombination aus exzellenter Forschungsinfrastruktur, einer hohen Dichte an Nobelpreisträgern in ihrer Geschichte (darunter Albert Einstein) und einer tiefen Verankerung in der Schweizer Innovationswirtschaft. Für Studieninteressierte aus dem In- und Ausland stellt die Immatrikulation an dieser Institution jedoch weit mehr dar als einen administrativen Akt; es ist der Eintritt in ein hochkompetitives, leistungsorientiertes Umfeld, das bereits bei der Zulassung strenge Maßstäbe anlegt.

Dieser Bericht analysiert detailliert die vielschichtigen Zulassungswege, die administrativen Hürden und die sozioökonomischen Rahmenbedingungen für ein Studium an der ETH Zürich. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den tiefgreifenden Änderungen in der Gebührenstruktur ab 2025 sowie den spezifischen Herausforderungen für Bewerber aus Drittstaaten. Ziel ist es, eine erschöpfende Informationsgrundlage zu bieten, die potenzielle Bewerber befähigt, fundierte Entscheidungen zu treffen und den komplexen Bewerbungsprozess strategisch zu meistern.

2. Akademische Zulassungsvoraussetzungen für das Bachelorstudium

Der Zugang zum Bachelorstudium an der ETH Zürich ist durch das Prinzip der qualitativen Selektion geprägt, wobei die Mechanismen je nach Herkunft des Bildungsabschlusses stark variieren. Während für Inhaber einer schweizerischen gymnasialen Matura der Zugang weitgehend prüfungsfrei garantiert ist, müssen internationale Bewerber ein komplexes Anerkennungsverfahren durchlaufen.

2.1 Das Prinzip der Äquivalenz: Anerkennung internationaler Reifezeugnisse

Die ETH Zürich stützt sich bei der Bewertung ausländischer Reifezeugnisse auf die Richtlinien von swissuniversities sowie auf eigene, departementale Verordnungen. Das Grundprinzip lautet: Ein ausländischer Schulabschluss ermöglicht den Zugang nur dann, wenn er im Wesentlichen der schweizerischen Matura entspricht. Diese Äquivalenz wird nicht pauschal vergeben, sondern anhand spezifischer Kriterien geprüft, die Fächerkombinationen, Notendurchschnitte und die Art des Abschlusses betreffen.

2.1.1 International Baccalaureate (IB) und European Baccalaureate

Für Inhaber international standardisierter Abschlüsse existieren klare Kriterien für eine prüfungsfreie Zulassung. Diese sind jedoch so hoch angesetzt, dass sie faktisch als erster Filter für akademische Exzellenz fungieren.

  • International Baccalaureate (IB): Eine prüfungsfreie Aufnahme ist nur möglich, wenn der Bewerber mindestens 38 von 42 möglichen Punkten (ohne Bonuspunkte) erreicht. Dies allein genügt jedoch nicht. Es müssen spezifische Fächer auf dem "Higher Level" (HL) belegt worden sein: Mathematik (entweder "Analysis and Approaches" oder "Applications and Interpretation"), eine klassische Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) sowie eine Erstsprache. Auf dem "Standard Level" (SL) müssen drei weitere Fächer aus einem definierten Kanon (darunter Geographie, Geschichte, Wirtschaft oder Informatik) nachgewiesen werden. Verfehlt ein Bewerber diese Punktzahl oder die Fächerkombination, wird die reduzierte Aufnahmeprüfung angeordnet.

  • European Baccalaureate: Hier wird ein Gesamtdurchschnitt von 70 % verlangt. Zudem muss nachgewiesen werden, dass Mathematik und eine Naturwissenschaft sowie die Unterrichtssprache in den letzten zwei Jahren vor dem Abschluss belegt wurden.

2.1.2 Länderspezifische Hürden und die Notwendigkeit von Studienplatznachweisen

Für Bewerber aus Staaten, deren Sekundarschulabschlüsse strukturell stark vom Schweizer System abweichen, sind die Hürden signifikant höher.

  • Drittstaaten (z.B. Russland, Ukraine, USA, Asien): Oftmals wird das Reifezeugnis (z.B. das russische "Attestat" oder das amerikanische High School Diploma) nicht als vollwertiges Äquivalent anerkannt. In diesen Fällen verlangt die ETH zusätzlich den Nachweis eines Studienplatzes an einer anerkannten Universität im Heimatland in der gewünschten Fachrichtung. Dieser Nachweis dient als Indikator dafür, dass der Bewerber auch im eigenen System als hochschulreif gilt.

  • Die Konsequenz: Selbst mit einem solchen Nachweis ist eine direkte Zulassung meist ausgeschlossen. Stattdessen qualifiziert sich der Bewerber "nur" für die reduzierte Aufnahmeprüfung. Fehlt der Studienplatznachweis, muss die umfassende Aufnahmeprüfung abgelegt werden, was aufgrund des breiten Fächerspektrums eine massive Hürde darstellt.

2.2 Die ETH-Aufnahmeprüfung: Ein akademischer Härtetest

Die Aufnahmeprüfung der ETH Zürich ist kein reiner Formalismus, sondern eine rigorose Selektionsmaßnahme. Sie stellt sicher, dass alle eintretenden Studierenden über das notwendige mathematisch-naturwissenschaftliche Rüstzeug verfügen, um das anspruchsvolle erste Studienjahr ("Basisjahr") zu überstehen.

2.2.1 Die reduzierte Aufnahmeprüfung

Dieses Format richtet sich an Bewerber, deren Vorbildung nur partielle Defizite gegenüber der Matura aufweist (z.B. falsche Fächerkombination im Abitur oder IB, aber hohes Gesamtniveau). Die Prüfung umfasst vier Fächer, die den Kern naturwissenschaftlicher Studiengänge bilden :

  1. Mathematik (schriftlich und mündlich): Geprüft werden Analysis (Differential- und Integralrechnung), Vektorgeometrie und Wahrscheinlichkeitsrechnung. Das Niveau entspricht dem Leistungskurs eines Gymnasiums mit mathematischem Schwerpunkt.

  2. Physik (schriftlich und mündlich): Schwerpunkte sind Mechanik, Elektrizitätslehre, Optik und Thermodynamik. Es wird erwartet, dass Bewerber physikalische Phänomene mathematisch modellieren können.

  3. Chemie (mündlich): Fokus auf allgemeine, anorganische und organische Chemie.

  4. Biologie (mündlich): Grundlagen der Zytologie, Genetik und Physiologie.

2.2.2 Die umfassende Aufnahmeprüfung

Fehlt die Äquivalenz weitgehend, müssen Bewerber ihre Allgemeinbildung in einem breiteren Kontext beweisen. Zusätzlich zu den vier naturwissenschaftlichen Fächern der reduzierten Prüfung kommen vier geisteswissenschaftliche Fächer hinzu :

  • Deutsch: Nachweis der Fähigkeit, komplexe Texte zu analysieren und zu verfassen (Literatur und Sprachbeherrschung).

  • Geschichte: Fokus auf Weltgeschichte und Schweizer Geschichte (was für Ausländer eine besondere Herausforderung darstellt).

  • Geographie: Physische und Humangeographie.

  • Zweite Fremdsprache: Englisch, Französisch oder Italienisch.

Die Bestehensquoten, insbesondere bei der umfassenden Prüfung, sind ohne gezielte Vorbereitung gering. Viele internationale Bewerber besuchen daher spezialisierte private Vorbereitungskurse in der Schweiz (z.B. ExamPrep, AKAD), die bis zu einem Jahr dauern und mehrere tausend Franken kosten können.

2.3 Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen: Die C1-Barriere

Da die Unterrichtssprache in fast allen Bachelorstudiengängen Deutsch ist, ist die sprachliche Kompetenz nicht verhandelbar. Die ETH verlangt ein Niveau von C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

2.3.1 Akzeptierte Zertifikate und Gültigkeitsdauer

Die ETH akzeptiert nur eine limitierte Anzahl an Zertifikaten und stellt oft Anforderungen, die über das bloße "Bestanden" hinausgehen.

  • Goethe-Zertifikat C1: Hier wird eine Mindestpunktzahl von 80 Punkten verlangt.

  • TestDaF: In allen vier Prüfungsteilen muss mindestens die Niveaustufe 4 erreicht werden. Ein einziger Teilbereich mit Stufe 3 führt zur Ablehnung.

  • ÖSD Zertifikat C1: Die Bewertung muss mindestens "gut bestanden" lauten.

Die Zertifikate dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein (bei C2-Zertifikaten teilweise bis zu fünf Jahre). Dies zwingt Bewerber dazu, ihre Sprachprüfungen strategisch zu terminieren. Bewerbungen ohne gültiges Zertifikat werden nach dem 31. März rigoros abgelehnt; ein Nachreichen bis Semesterbeginn ist oft nur in Ausnahmefällen oder unter Auflagen möglich.

3. Zulassungsprozesse für Masterstudiengänge

Der Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium markiert an der ETH Zürich einen Paradigmenwechsel. Während der Bachelorzugang formalistisch geregelt ist, folgt die Masterzulassung einem "holistischen" Ansatz, der auf der individuellen Exzellenz des Bewerbers basiert. Da die meisten Masterstudiengänge auf Englisch unterrichtet werden, verschiebt sich auch der sprachliche Fokus.

3.1 Selektivität und Profilanforderung

Die Zulassung zu einem Masterprogramm an der ETH gilt als "highly selective". Ein Bachelorabschluss allein garantiert keinen Platz. Die Zulassungskommissionen der Departemente prüfen, ob das Curriculum des vorangegangenen Bachelors inhaltlich und qualitativ dem der ETH entspricht.

  • Curriculare Lücken: Oft werden Auflagen erteilt. Das bedeutet, dass Studierende zusätzliche Credits (ECTS) aus dem Bachelorprogramm nachholen müssen. Übersteigen diese Auflagen ein gewisses Maß (meist 30 ECTS), wird die Zulassung verweigert.

  • Akademische Performance: Ein sehr guter Notendurchschnitt (GPA) ist essenziell. Bewerber von Spitzenuniversitäten haben tendenziell bessere Chancen, da die ETH die "Peer-Institution"-Qualität berücksichtigt.

3.2 Das "Security Screening": Geopolitik in der Zulassung

In jüngster Zeit hat die ETH Zürich ein strenges Sicherheits-Screening eingeführt, das insbesondere Bewerber aus Ländern betrifft, die unter internationalen Sanktionen stehen oder als sicherheitspolitisch sensibel gelten (z.B. Russland, China, Iran).

  • Sanktionslisten und Dual-Use: Bewerber werden daraufhin überprüft, ob ihr bisheriger akademischer Hintergrund oder ihr geplantes Forschungsgebiet Technologien betrifft, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können (Dual-Use).

  • Auswirkungen: Dies führt dazu, dass selbst akademisch brillante Kandidaten abgelehnt werden können, wenn sie beispielsweise an einer Universität studiert haben, die enge Verbindungen zum Militärkomplex ihres Heimatlandes aufweist. Für Bewerber aus Russland bedeutet dies seit 2022 eine signifikant erhöhte Ablehnungsquote und längere Bearbeitungszeiten.

3.3 Excellence Scholarship & Opportunity Programme (ESOP)

Für herausragende Masterbewerber bietet die ETH das ESOP-Stipendium an. Es deckt die Studiengebühren und Lebenshaltungskosten ab. Die Auswahl ist extrem kompetitiv und basiert auf den Noten im Bachelor (Top 10%) sowie einem einzureichenden "Pre-Proposal" für die Masterarbeit. Die Bewerbung für das ESOP muss zwingend in der ersten Bewerbungsrunde (November) erfolgen.

4. Der administrative Bewerbungsprozess: eApply

Der gesamte Prozess wird über das Online-Portal eApply abgewickelt. Eine postalische Einreichung von Unterlagen ist initial nicht vorgesehen, was den Prozess beschleunigt, aber hohe Anforderungen an die digitale Aufbereitung der Dokumente stellt.

4.1 Fristenmanagement (Studienjahr 2026/27)

Die ETH unterscheidet strikt zwischen verschiedenen Bewerbergruppen. Das Verpassen einer Frist ("Deadline") ist fatal, da keine Kulanz gewährt wird.

BewerbungsphaseZielgruppeZeitraum (für Start Herbst 2026)Besonderheit
Master (Runde 1)Alle Bewerber (insb. Visumspflichtige & ESOP)01.11.2025 – 30.11.2025

Entscheid bis Ende März 2026. Zwingend für Visa-Anträge empfohlen.

Master (Runde 2)Bewerber ohne Visumspflicht (EU/EFTA/CH)01.04.2026 – 30.04.2026

Entscheid bis Ende Juni 2026. Zu spät für komplexe Visa-Verfahren.

BachelorAlle Bewerber mit ausländischem Ausweis01.12.2025 – 31.03.2026

Entscheid innerhalb von 8 Wochen.

Es ist wichtig zu betonen, dass ein Studienstart im Bachelor nur im Herbstsemester möglich ist. Ein Eintritt im Frühjahr ist ausgeschlossen.

4.2 Dokumentation und Gebühren

Bewerber müssen alle relevanten Zeugnisse, Transkripte und Sprachnachweise als hochauflösende Scans hochladen. Dokumente, die nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch vorliegen, bedürfen einer amtlich beglaubigten Übersetzung. Die Bewerbungsgebühr ist sofort bei Einreichung per Kreditkarte zu entrichten und wird bei Ablehnung nicht erstattet:

  • CHF 150 für Bewerber mit ausländischen Zeugnissen.

  • CHF 50 für Bewerber mit schweizerischen Zeugnissen.

5. Finanzielle Aspekte: Eine neue Ära der Studiengebühren

Das finanzielle Umfeld für internationale Studierende an der ETH Zürich unterliegt derzeit einem historischen Wandel. Mit dem Herbstsemester 2025 tritt eine Verdreifachung der Studiengebühren für ausländische Studierende in Kraft, was die Schweiz von einem "Niedrigpreisland" im Bildungssektor hin zu einem moderaten Gebührenmodell bewegt.

5.1 Die Verdreifachung der Studiengebühren ab 2025

Auf Beschluss des ETH-Rats und getrieben durch parlamentarische Vorstöße werden die Gebühren für Studierende, die zum Zweck des Studiums in die Schweiz ziehen (d.h. keinen vorherigen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten), drastisch angehoben.

GebührengruppeSemestergebühr (bis HS 2024)Semestergebühr (ab HS 2025)Jährliche Kosten (2 Semester)
Schweizer / Niedergelassene (C-Ausweis)CHF 730CHF 730CHF 1'460
Internationale Studierende (Bildungsausländer)CHF 730CHF 2'190CHF 4'380

Diese Maßnahme betrifft alle neu eintretenden Bachelor- und Masterstudierenden ab dem Herbstsemester 2025. Studierende, die bereits immatrikuliert sind, genießen Bestandsschutz, solange sie nicht die Stufe wechseln (z.B. vom Bachelor in den Master). Trotz dieser Erhöhung bleiben die Gebühren im Vergleich zu US-amerikanischen Eliteuniversitäten (oft > 50'000 USD/Jahr) oder britischen Universitäten kompetitiv, stellen aber für Studierende aus einkommensschwächeren Ländern eine signifikante Hürde dar.

5.2 Lebenshaltungskosten: Das teure Pflaster Zürich

Die Studiengebühren sind jedoch nur ein kleiner Teil der finanziellen Belastung. Zürich zählt konsistent zu den teuersten Städten der Welt. Die ETH veranschlagt die monatlichen Lebenshaltungskosten auf ca. CHF 2'430, was einem Jahresbudget von fast CHF 30'000 entspricht.

Detaillierte Kostenstruktur

  1. Wohnen (CHF 800 – 1'600): Dies ist der größte Kostenfaktor. Ein Zimmer in einer WG kostet selten unter CHF 800. Private 1-Zimmer-Wohnungen beginnen oft erst bei CHF 1'200.

  2. Verpflegung (CHF 400 – 600): Selbst bei Nutzung der vergleichsweise günstigen ETH-Mensen (Menüpreise ca. CHF 6-10 für Studenten) und Selbstversorgung summieren sich die Lebensmittelkosten schnell.

  3. Krankenversicherung (CHF 64 – 350): Hier besteht Einsparpotenzial durch spezielle Studententarife (siehe Kapitel 7).

  4. Öffentlicher Verkehr (CHF 87 – 120): Das "ZVV-Netzpass"-Abo für Jugendliche/Studierende ist essenziell für die Mobilität in Stadt und Kanton.

5.3 Finanzielle Garantien für das Visum

Für Studierende aus Drittstaaten (Non-EU/EFTA) ist der Finanznachweis die kritischste Hürde im Visumsprozess. Das Migrationsamt des Kantons Zürich verlangt den Nachweis liquider Mittel in Höhe von CHF 21'000 pro Jahr.

  • Anforderungen an das Bankkonto: Der Betrag muss auf einem Konto liegen, das auf den eigenen Namen des Studierenden lautet. Wichtig: Die Bank muss eine Niederlassung in der Schweiz haben oder von der FINMA anerkannt sein. Konten bei reinen Auslandsbanken (z.B. Sberbank in Russland) werden oft nicht akzeptiert.

  • Keine Bürgschaften aus dem Ausland: "Letters of Support" von Eltern oder Verwandten im Ausland werden vom Kanton Zürich explizit nicht akzeptiert. Die Eltern müssten das Geld auf das Konto des Studierenden überweisen oder eine solvente, in der Schweiz wohnhafte Person müsste eine Garantieerklärung unterzeichnen.

6. Rechtliche Integration: Visa und Aufenthaltsbewilligung

Der Weg in die Schweiz ist bürokratisch strikt geregelt. Studierende aus der EU/EFTA benötigen lediglich eine Anmeldebestätigung, während Drittstaatsangehörige ein nationales Visum D beantragen müssen.

6.1 Der Visumsprozess für Drittstaaten

Der Antrag muss persönlich bei der Schweizer Vertretung im Heimatland gestellt werden, idealerweise mindestens drei Monate vor Studienbeginn. Nach Einreise in die Schweiz muss innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt der Wohngemeinde die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B für Ausbildungszwecke) beantragt werden. Diese Bewilligung ist jeweils für ein Jahr gültig und muss unter Nachweis der Studienfortschritte und der finanziellen Mittel (erneut CHF 21'000) jährlich verlängert werden.

6.2 Krankenversicherung: Pflicht und Befreiung

In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch (KVG). Die regulären Prämien sind sehr hoch (ca. CHF 300-400/Monat).

  • Befreiungsoption: Internationale Studierende können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine äquivalente Versicherung nachweisen.

  • Spezialanbieter: Produkte wie Swisscare oder Student Care (SWICA) bieten KVG-konforme Leistungen zu einem Bruchteil der Kosten (ab ca. CHF 64/Monat für Unter-25-Jährige).

  • Prozess: Nach Abschluss einer solchen Police muss ein Befreiungsgesuch beim SVA Zürich (Sozialversicherungsanstalt) eingereicht werden. EU-Studierende mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) können diese nutzen, sofern sie nicht arbeiten.

7. Leben und Arbeiten in Zürich

Die Integration in den Schweizer Alltag erfordert Anpassungsfähigkeit, bietet aber auch hohe Lebensqualität.

7.1 Die Wohnraumkrise und Lösungsstrategien

Zürich leidet unter akutem Wohnraummangel (Leerstandsquote < 0.1%). Die ETH garantiert keinen Wohnraum.

  • WOKO: Die Studentische Wohngenossenschaft Zürich (WOKO) ist der wichtigste Akteur. Sie vermietet ca. 4.000 Zimmer zu subventionierten Preisen (CHF 500-800). Die Wartelisten sind lang, und Zimmer werden oft nur für kurze Zeitfenster online ausgeschrieben ("First come, first served").

  • Private WGs: Plattformen wie WG-Zimmer.ch oder die ETH-Wohnungsbörse sind zentral. Massenbesichtigungen sind die Norm.

  • Strategie: Es empfiehlt sich, auch in Agglomerationsgemeinden (z.B. Adliswil, Schlieren, Oerlikon) zu suchen, da der ÖV extrem zuverlässig ist.

7.2 Arbeiten neben dem Studium

Für Drittstaatsangehörige ist der Arbeitsmarktzugang eingeschränkt.

  • Die 6-Monats-Regel: Bachelorstudierende aus Drittstaaten dürfen in den ersten sechs Monaten ihres Aufenthalts keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

  • Stundenlimit: Nach der Wartefrist sind maximal 15 Stunden pro Woche während des Semesters erlaubt. In den Semesterferien ist Vollzeit möglich.

  • Master-Ausnahme: Die 6-Monats-Sperre entfällt oft für Masterstudierende, wenn die Arbeit im Zusammenhang mit dem Studium steht (z.B. Forschungstätigkeit am Institut).

7.3 Perspektiven nach dem Studium

Die Schweiz ist an Hochqualifizierten interessiert. Nach erfolgreichem Abschluss können Drittstaatsangehörige ihre Aufenthaltsbewilligung um sechs Monate verlängern, um eine qualifizierte Stelle zu suchen. Finden sie eine Stelle, die von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, kann eine Arbeitsbewilligung erteilt werden, die von den strengen Kontingenten für Drittstaatler ausgenommen ist (gemäss Art. 21 AuG). Dies macht ein ETH-Studium zu einem potenziellen Sprungbrett in den Schweizer Arbeitsmarkt.

8. Fazit und strategische Empfehlung

Ein Studium an der ETH Zürich ist eine Investition in eine Weltklasse-Ausbildung, die jedoch mit hohen Eintrittsbarrieren versehen ist. Die Kombination aus gestiegenen Studiengebühren, hohen Lebenshaltungskosten, strengen akademischen Selektionsmechanismen und komplexen Visabestimmungen erfordert eine langfristige und präzise Planung.

Für internationale Bewerber lassen sich folgende strategische Imperative ableiten:

  1. Akademische Exzellenz: Ein "guter" Abschluss reicht oft nicht. Im Bachelor ist die spezifische Fächerwahl im Abitur/IB entscheidend, im Master das Ranking der Bachelor-Universität.

  2. Frühzeitige Sprachvorbereitung: Das C1-Zertifikat ist ein hartes Ausschlusskriterium. Der Erwerb sollte mindestens ein Jahr vor Studienbeginn abgeschlossen sein.

  3. Finanzielle Liquidität: Die CHF 21'000 müssen bei Einreise real verfügbar sein. Die Verdreifachung der Gebühren muss in die langfristige Budgetplanung einfließen.

  4. Resilienz: Der Prozess – von der Aufnahmeprüfung bis zur Wohnungssuche – ist ein Test der Belastbarkeit, der bereits vor der ersten Vorlesung beginnt.

Wer diese Hürden meistert, profitiert von einem akademischen Umfeld, das weltweit seinesgleichen sucht, und eröffnet sich Karrierewege in der globalen Spitzenforschung und Industrie.